Dr. Horst-Dieter Reichenbach
Staatlich geprüfter und öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer für die Portugiesische Sprache in Bayern
     
Service

Für beeidigte Übersetzungen müssen grundsätzlich die Urkunden im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Dies kann jedoch per Post erfolgen.

Bei allgemeinsprachlichen Texten kann dies durch den Versand per E-Mail geschehen. Die angefertigten Übersetzungen werden je nach Bedarf auf Datenträgern, per E-Mail oder per Post zurückgesendet.

Bei Korrekturlesungen ist eine elektronische Form des Dokuments zwingend notwendig.

Eilübersetzungen werden auf Wunsch angefertigt.