Für beeidigte Übersetzungen müssen grundsätzlich die
Urkunden im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Dies kann jedoch per Post erfolgen.
Bei
allgemeinsprachlichen Texten kann
dies durch den Versand per E-Mail geschehen.
Die angefertigten Übersetzungen werden je nach Bedarf auf Datenträgern, per E-Mail oder per Post zurückgesendet.